Tarife

Die Psychotherapie nach dem Heilpraktiker – Gesetz ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, dass ich als Diplom Kunsttherapeut und Heilpraktiker Psychotherapie nicht mit einer gesetzlichen Kasse abrechnen kann. Sie nehmen meine Leistungen zunächst auf Selbstzahler – Basis in Anspruch.

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Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen, allerdings nur dann, wenn der Tarif des Versicherten die Leistungen des Heilpraktikers Psychotherapie enthält. Sie müssten ggf. also bei ihrer privaten Krankenversicherung nachfragen, ob sie die Kosten für eine Behandlung bei mir übernimmt oder zu einem Teil erstattet. Dabei gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ( GebüH ) als Berechnungshilfe zur Rechnungsstellung für private Kassen.

Menschen in psychischen Krisen machen oft die unzumutbare Erfahrung, dass es bei zugelassenen Psychotherapeuten monatelange Wartezeiten gibt. Für derartige Situationen kann es Einzelfall – Entscheidungen geben, in denen die gesetzliche Kasse unter bestimmten Voraussetzungen auch die Therapiekosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt.

Sie sind als Klient verpflichtet sich selbst zu erkundigen, ob und welche Leistungen Sie bezuschusst bekommen. Die Zuschüsse unterscheiden sich je nach Versicherung und gewähltem Tarif.

Wenn sie diesen Weg gehen wollen, unterstütze ich Sie gerne!

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Unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung ist das Honorar in jedem Fall zu zahlen. Dabei richte ich mich im Wesentlichen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Gestaltungsgruppen, Kinder und Jugendliche nach Vereinbarung

 

 

 

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